Spenden

Gerne nehmen wir Spenden und Zuwendungen an. Diese werden wir selbstverständlich im Sinne unserer Satzung einsetzen, um so z. B. die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg als lebenswerten Ort zu erhalten oder das friedliche Zusammenleben in der Gemeinde zu fördern.

 

Sofern Du Dir wünschst, dass Deine Spende / Zuwendung zweckgebunden nach Deinen Wünschen eingesetzt werden soll, kannst Du uns dies mitteilen. Wir werden Deinem Wunsch natürlich entsprechen, sofern er mit unserer Satzung vereinbar ist.

 

Du erhältst, sofern erwünscht, ebenso eine Spendenbescheinigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigen werden kann.

Gem. § 34g EStG vermindert sich die tariflich zu zahlende Einkommensteuer um 50 % des Spenden- / Zuwendungsbetrags.*

 

Bitte nimm für eine (Bar-)Spende Kontakt mit uns auf.

Andernfalls kannst Du auch gerne eine Überweisung an das Konto der Bürgergemeinschaft Ebersdorf veranlassen.

 

Die IBAN unseres Kontos lautet DE88 7836 0000 0009 6186 00. 

Bitte gib als Verwendungszweck folgendes an: "Spende, (Dein Name und die Anschrift für eine Spendenbescheinigung), (gewünschter Zweck)"

 

*Bitte sprich in Steuerangelegenheiten unbedingt mit Deinem Finanzamt bzw. steuerlichen Vertreter und binde diese umfassend ein. Die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit obliegt letztlich alleine und ausschließlich dem zuständigen Finanzamt; die BG hat hierauf keinen Einfluss.

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