Die folgenden Informationen haben den Stand des 09.11.2025.
Uns ist bewusst, dass die Kultur- und Sporthalle in Frohnlach ein wichtiger Ort für Vereine, Veranstaltungen und das öffentliche Leben ist. Deshalb gilt für uns der Maßstab:
Ja zur Sanierung – aber nur, wenn sie solide finanzierbar ist und die Gemeinde handlungsfähig bleibt!
Genau an dieser seriösen Finanzierbarkeit scheitert es derzeit allerdings. Wir möchten Euch deshalb nochmals ausführlich über den aktuellen Stand informieren, damit ihr unsere Position nachvollziehen könnt. Wir gehen hierbei auf den letzten Stand ein, welcher auch im Gemeinderat diskutiert wurde. Der Gemeinderat hat auf dessen Basis einstimmig entschieden, dass aus finanziellen Gründen die Kultur- und Sporthalle derzeit nicht saniert werden kann.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten zur Sanierung der Kultur- und Sporthalle betragen nach derzeitigem Stand 8.371.736 Euro. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dies nur die Nutzung der Halle wiederherstellt. Veranstaltungstechnik, neue Tische und Stühle, andere Ausstattungsgegenstände, etc. sind nicht eingeplant und kämen noch zusätzlich auf die Gemeinde zu.
Fördermittel
Der Gemeinde sind 3.524.000 Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zugesagt worden. Hinzu kam noch ein sog. Tilgungszuschuss i. H. v. 534.055 Euro für den von der Gemeinde selbst aufzunehmenden Kredit.
Der Eigenanteil der Gemeinde belief sich somit auf ca. 51,5 %, was 4.312.981 Euro entspricht.
Anderweitige Programme, die zu einer höheren Fördersumme führen, liegen derzeit nicht vor. Es wurde insbesondere das sog. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ geprüft. Da sich die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg aber in keiner Haushaltsnotlage befindet, können hier nur 45 % der Kosten gefördert
werden.
Das EFRE-Programm deckt bis zu 80 % der Kosten ab, die jedoch nicht erreicht werden können. Hintergrund ist, dass die Regierung von Oberfranken nicht ausreichend Mittel zugeteilt hat.
Festzustellen ist auch, dass die o. g. Fördermittel - aufgrund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses gegen die Sanierung - nicht in Anspruch genommen worden sind und diese deshalb nicht mehr zur Verfügung stehen.
Kredit
Da bereits einige Ausgaben bezahlt wurden und ein kleiner Teil der Kosten direkt selbst getragen werden konnte, hätte die Gemeinde einen Kredit über 3.519.510 Euro aufnehmen müssen, um das Sanierungsprojekt zu verwirklichen.
Im Raum stand ein 10-Jahres-Kredit mit 1,38 % Zinsen, die auf die komplette Laufzeit gebunden sind. Die ersten zwei Jahre wären tilgungsfrei, weshalb ab dem dritten Jahr eine Rückzahlung i. H. v. 439.940 Euro pro Jahr zzgl. Zinsen fällig wäre.
Eine Finanzierung über einen längeren Zeitraum (30 Jahre) war zwar möglich, allerdings nicht zu den o. g. Konditionen. So hätte der Zinssatz von Anfang an bei rund 3,50 % gelegen, was zu höheren laufenden Kosten über die dreifache Laufzeit führt, die die Gemeinde selbst zu tragen hat.
Haushaltslage
Um zu sehen, dass die o. g. Kosten von der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg derzeit nicht zu stemmen waren, ohne dass sich diese handlungsunfähig macht, ist ein Blick auf die Finanzlage zu werfen.
Die Gemeinde plant mit einem Grundsteueraufkommen von ca. 1.200.000 Euro pro Jahr. Bzgl. der Gewerbesteuer wird derzeit mit jährlich 5.000.000 Euro geplant. Hinzu kommen vor allem die Anteile an der Einkommen- sowie Umsatzsteuer, die sich zusammen nochmal auf ca. 4.300.000 Euro beziffern.
Die drei Hauptkostenpunkte sind das Personal, die Kreisumlage sowie Pflichtaufgaben der Gemeinde.
Bzgl. der Kreisumlage ist folgendes darzulegen:
Bis 2023 lag die Kreisumlage bei 40 % der umlagefähigen Einnahmen, zu denen u. a. das genannte Steueraufkommen gehört. Die Kreisumlage wurde dann im Jahr 2024 auf 46 % und im Jahr 2025 auf 48,25 % erhöht. Mit einer weiteren Erhöhung für 2026 ist konkret zu rechnen. Es stehen bis zu 5,8 % im Raum. Tritt dieser Fall tatsächlich ein, wäre die Kreisumlage innerhalb von 3 Jahren um ca. 35 % gestiegen.
Um zu wissen, was das in Zahlen bedeutet, ist festzustellen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage um 1 % der Gemeinde derzeit 116.673 Euro pro Jahr kostet. Für 2025 wurden also allein durch die Erhöhung um insgesamt 8,25 % 962.549 Euro fällig, die u. a. für die Sanierung der Kultur- und Sporthalle fehlen.
Diese Kreisumlage schwankt – je nach Einnahmesituation - selbstverständlich von Jahr zu Jahr. Gerechnet über die o. g. Kreditlaufzeit von zehn Jahren fehlen der Gemeinde aber zweifelsfrei mehrere Millionen, mit denen man die Finanzierung der Kultur- und Sporthalle hätte umsetzen können.
Wir möchten damit aber keineswegs die Kreisumlage verteufeln. Mit ihr werden wichtige Projekte, wie das Krankenhaus, finanziert. Allerdings ist das Wissen über die erheblichen Steigerungen notwendig, um unseren Standpunkt zu verstehen.
Hierneben hat die Gemeinde verpflichtenderweise noch weitere Kosten zu tragen. Beispielhaft können die Kosten für die Kita genannt werden, die sich auf ca. 2.500.000 Euro pro Jahr beziffern. Rund die Hälfte hiervon trägt der Freistaat Bayern.
Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage kann nicht seriös damit gerechnet werden, dass die Steuereinnahmen in naher Zukunft in einer solchen Höhe steigen, dass die Finanzierung hierdurch aus eigener Kraft geschafft werden kann.
Steuererhöhungen
Wie bereits dargelegt, trägt die Grundsteuer 1.200.000 Euro pro Jahr zum Haushalt bei. Im Zuge der Reform und der Neuberechnung der Grundsteuer wurde dieser aber schon signifikant erhöht. Diese Erhöhung brachte allerdings keine erhebliche Entspannung im Gemeindehaushalt, sondern führte lediglich dazu, dass die Handlungsfähigkeit erhalten blieb. Weitere Grundsteuererhöhungen, um die Sanierung durchführen zu können, lehnen wir strikt ab. Dies würde nur zu Lasten der einzelnen Grundeigentümer gehen.
Das Gewerbesteueraufkommen ist im Jahr 2025 mit 5.000.000 Euro eingeplant. Selbsterklärend ist jedoch, dass das tatsächliche Aufkommen am Ende immer von den einzelnen Betrieben selbst, v. a. bedingt durch die Gesamtwirtschaftslage, abhängt.
Steuerrechtlich ist zwar eine Erhöhung von derzeit 380 % auf 400 % für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ein „Nullsummenspiel“; Kapitalgesellschaften werden allerdings real mehrbelastet. Für Erhöhungen über 400 % hinaus tritt eine echte Mehrbelastung für alle Unternehmen, unabhängig der Rechtsform ein.
Zu beachten ist nun, dass die großen Unternehmen der Gemeinde, von denen auszugehen ist, dass sie den Großteil des Gewerbesteueraufkommens leisten, Kapitalgesellschaften sind.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten halten wir eine Gewerbesteuererhöhung zu Lasten der Betriebe nicht zielführend und lehnen dies ebenso ab. Dies würde zudem Arbeitsplätze gefährden und somit am Ende auch wieder die Privathaushalte belasten.
Investorengespräche
Unser derzeitiger Erster Bürgermeister Bernd Reisenweber hat bereits Gespräche mit potenziellen Investoren geführt; dies blieb jedoch bisher erfolglos.
Kostenerhöhung
Wie bereits viele Bau- / Sanierungsprojekte gezeigt haben, können sich die Kosten nach Beginn der Maßnahme durch unvorhergesehene Umstände erhöhen. Sollte dies auch bei der Kultur- und Sporthalle der Fall sein, müssten diese Zusatzkosten alleine von der Gemeinde gestemmt werden.
Selbst wenn die Kosten gehalten werden können, trägt die Gemeinde noch weitere Kosten wie die genannte Veranstaltungstechnik, neue Tische und Stühle, andere Ausstattungsgegenstände, etc.
Neubau
Ein Neubau der Halle scheidet aus, da dies höhere finanzielle Belastungen mit sich bringt. Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass die genannten Förderprogramme nur bei Sanierungen in Anspruch genommen werden können.
Ebenso sind wir daran interessiert, die Kultur- und Sporthalle in ihrer bisherigen Erscheinung weitestgehend zu erhalten.
Zusammenfassung
Für die Bürgergemeinschaft Ebersdorf sowie Tom Schultheiß bedeutet das: